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| Staatsanwaltschaft schützt Strassenrowdies |
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Staatsanwaltschaft begünstigt Straßenrowdies
Es war in einer Ortschaft in Sachsen. Eine breite Durchgangsstraße wurde durch Straßenbauarbeiten verengt, so daß nur mehr eine Spur vorhanden war. Vor dieser Baustelle war eine Verkehrsampel. Unmittelbar nach dieser Ampel, aber noch bevor der Baustelle begann, zweigte eine Straße links ab. Ich mußte diese Straße befahren und habe mich deshalb an der Ampel links neben anderen Fahrzeugen eingeordnet. Als die Ampel auf grün schaltete fuhr ich los und bog links ab.
Nach ca. eineinhalb Monate verständigte mich die Polizei, daß gegen mich eine Strafanzeige vorliege, wegen Verursachung eines Verkehrsunfalles, Beschädigung eines Fahrzeuges und Fahrerflucht. Es sollten hierbei der linke Kotflügel und die linke Tür beschädigt worden sein, sodaß sie erneuert werden mußten. Schadenssumme ca. DM 2.500,00
Ich war wie von den Socken. Wie sollte ich ein Fahrzeug dermaßen beschädigt haben und an meinem Auto war kein Kratzer? Ich verständigte sofort die Streifenpolizei, um eine Beweissicherung durchzuführen, das heißt mein Auto, das ein Betriebswagen war, zu fotografieren um festzuhalten, daß von einem Unfall an meinem Wagen, der erst knapp 2 Monate alt war, keine Spuren vorhanden waren. Diese Beweissicherung war notwendig, da man nie weiß, was bei der nächsten Fahrt mit den Auto passiert.
Ich hatte eine Rechtsschutzversicherung beim ADAC, verständigte diesen, der eine Kostenübernahme unter den Vorbehalt zusagte, daß an den Behauptung der Fahrerflucht nichts dran sei. Also ich übergab alles meine Rechtsanwalt und so nahm die Sache ihren Lauf.
Nach einigen Wochen erhielt ich von der zuständigen Staatsanwaltschaft in Chemnitz die Nachricht, daß dieses Verfahren eingestellt worden sei, weil die vorgebrachte Vorwürfe nicht haltbar seien.
Mein Rechtsanwalt konnte das Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht verstehen, durch diesen Beschluß hatte ich keine Möglichkeit eine Entschädigung für meine Aufwände und meinen Ärger zu bekommen. Es macht auch keinen guten Eindruck, wenn in der Firma herumgesprochen wird, man habe Fahrerflucht begonnen.
Die Staatsanwaltschaft hätte dies auch anders handhaben können.
Hätte ich keine Rechtsschutzversicherung gehabt, dann hätte ich auch den Rechtsanwalt selbst bezahlen müssen. Die ADAC-Mitglieder sollten sich fragen, ob sie bereit sind solches mit ihren Mitgliedsbeiträgen zu bezahlen, oder ob sie nicht doch bei den Behörden entsprechend vorstellig werden wollen.
Also ich hatte Ärger und Aufwendungen und erhielt keinen Ausgleich.
Die Verkehrsrowdies kamen, mit Hilfe der Staatsanwaltschaft, ohne Schaden aus dieser Affäre heraus. Ich bin der Auffassung, daß solche Personen genau so bestraft gehören, wie jemand der wirklich ein Auto beschädigt oder auch anders jemand einen Schaden zufügt.
Warum sollte da nicht manch anderer auch versuchen, auf diese Weise seine Fahrzeug repariert zu bekommen?
Geschrieben am: 08. Sep 2001, 18:09 von: sichle
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