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| Lebensabschnittsgefährdung durch Lebensabschnittsbegleitung |
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Lebensabschnittsgefährdung durch Lebensabschnittsbegleitung
Was soll ich sagen, der Mensch ist ein soziales Wesen, er ist womöglich beziehungsbedürftig und glaubt - zumindest in unseren Breitengraden - diese Bedürftigkeit durch eine Partnerschaft zu befriedigen.
Sehr häufig begegnen mir Menschen in sogenannten festen Partnerschaften, die ihren Neid bezüglich ihnen bekannter Singles offen formulieren, andersrum signalisieren viele Singles diese tiefe Sehnsucht nach einer festen Partnerschaft.
Vielleicht sollten zwischenmenschliche Beziehungen, die in festen Partnerschaften etabliert werden, zeitlich befristet werden.
Man stelle sich vor, eine Ehe wäre für fünf oder zehn Jahre abgeschlossen und beide Partner müssten dann noch einmal neu heiraten – wenn sie dies dann wollten.
Denken wir einmal frei in den Raum, diese Verlängerung sei nur zweimal möglich. Wer dreimal dabei gewesen ist, darf nicht wieder gewählt werden. Wir hätten den Begriff der Lebensabschnittsbegleitung mit Leben gefüllt. Aber während dieser fünf oder zehn Jahre würde doch der „liebende“ Partner regelmäßig daran denken, dass er wiedergewählt werden will und umgekehrt wäre es vielleicht genauso. Ist das nicht schön?
Ich glaube, die Scheidungsrate würde nahezu auf null sinken, wenn die Perspektive so oder so befristet wäre.
Was passiert mit den Kindern, die aus Partnerschaften entstehen. Heute leben unzählige Kinder in unvollständigen Beziehungen und empfinden dies zumeist auch als unvollständig.
Nehmen wir einmal an, wenn Kinder in einer Partnerschaft entstehen, dürften beide Partner bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des jeweiligen Kindes verlängern – aber nur wenn das Kind (ab 10 Jahre) zustimmt.
Wenn wir all die Menschen fragen würden, die sich vor mehr als fünf Jahren haben scheiden lassen, würden sie ihre damalige Ehe als Lebensabschnittsgefährdung durch die Lebensabschnittsbegleitung beschreiben?
Wenn wir an sonstige gesetzliche Regelungen denken, wie zum Beispiel die Steuergesetze, so setzen sich per Inkraftsetzung in der Regel Juristen nur deshalb an ihren Schreibtisch, um die Lücke im Gesetz zu finden. Wir kaufen uns dann die klugen Steuerberater ein, die um so erfolgreicher sind, je geringer die abgeführten Steuern ihrer Kunden ausfallen.
Für unser vorgenanntes Beispiel bleibt zu hoffen, dass viele Paare die gesetzte Frist umgehen wollen, dass heimlich Namensänderungen vorgenommen werden, um noch einmal heiraten zu dürfen, dass Reisebüros neben Pauschalreisen auch Hochzeitsarrangements in neutralen Ländern anbieten und Kinder mit 10 Jahren mehrheitlich den Wunsch haben, die Eltern, die sie sich nicht ausgesucht haben, trotzdem zu behalten.
Wie sagte einer meiner Lehrer immer: "Man kann in der Wahl seiner Eltern nicht vorsichtig genug sein"
Indigo wünscht ein schönes Restwochenende.
Geschrieben am: 17. Sep 2002, 14:41 von: Indigo
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