|
|
 |
Übersicht > Essen > Fremde Küchen
Vorteile: schmeckt super, ist sehr einfach zu machen
| Nachteile: -
| |
|
|
 |
| INDISCHE PULAO müsst ihr einfach probieren!!!! |
|
Bericht wurde 722 mal gelesen
|
Produktbewertung:
|
sehr gut
|
|
Bericht wurde 0 mal kommentiert
|
Berichtbewertung:
|
|
Ich dachte mir, ich schreibe mal was über so ziemlich das beste Indische Rezept das ich kenne, nämlich über das Reisgericht namens INDISCHE PULAO.
Für 4 Personen benötigt ihr folgende Zutaten:
400 g Basmatireis
1 Schalotte
1 Stück Ingwer (ca. 2 cm lang)
2 EL Öl
1 mittelgroße Karotte
250 g Erbsen (tiefgekühlt)
1 Döschen Safran (gemahlen)
1 Prise Kreuzkümmel
Salz
Pfeffer
500 ml Gemüsebrühe
Und so sieht die meiner Meinung nach super einfache Zubereitung aus:
1. Ihr müsst den Basmatireis zunächst in ein Sieb geben, unter laufendem Wasser kalt abspülen und dann abtropfen lassen.
2. Jetzt müsst ihr die Schalotte und den Ingwer schälen, fein hacken und dann in einer möglichst hohen Pfanne in Öl andünsten.
3. Als dritten Schritt müsst ihr nun die Karotten ebenfalls schälen, dann würfeln und einfach in die Pfanne dazugeben und mitdünsten.
4. Den Reis müsst ihr jetzt zusammen mit dem gemahlenen Safran, den Kreuzkümmel und den Erbsen in der Pfanne untermischen, und mit einer Prise Salz und Pfeffer würzen.
5. Nun gießt ihr einfach die Gemüsebrühe auf, und lässt das Ganze 15-20 Minuten zugedeckt köcheln, bis der reis die ganze Flüssigkeit komplett aufgenommen bzw. aufgesogen hat.
TIP!
Ich würde euch empfehlen während des Kochens die INDISCHE PULAO immer mal wieder mit einer Gabel aufzulockern.
Ich gebe eigentlich immer ein Stückchen Butter hinzu, und durchmische das dann alles, damit es nicht trocken wirkt.
Da das gericht sofor servierfertig ist, wünsche ich euch jetzt schon mal einen Guten Appetit!
CIAO & BIS BALD
MFG...... :o)
Geschrieben am: 29. Mar 2002, 13:17 von: kallipso
Bewertungen Übersicht
|
Weitere Infos? Versuchen Sie doch mal folgende Suchen bei Google:
Alle evtl. aufgeführten Marken gehören ihren jeweiligen Inhabern und unterliegen den jeweiligen Bestimmungen. |
|